Mit dem Urlaubsanspruch-Rechner lassen sich die Urlaubstage auch bei Teilzeit berechnen.
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Für Teilzeitbeschäftigte bzw. bei geringfügigen Beschäftigungen stellt sich häufig die Frage wie viel Tage Urlaubsanspruch der Arbeitnehmer erhält. Zur Beantwortung dieser Frage kann der Urlaubsrechner auf dieser Seite verwendet werden.
Der Urlaubsanspruch bei Teilzeitbeschäftigten lässt sich mit folgender Formel ermitteln:
Urlaubsanspruch bei Teilzeit = Vereinbarte Urlaubstage pro Jahr bei Vollzeit / Werktage der Firma bei Vollzeit x Werktage bei Teilzeitarbeit
Arbeitet ein Arbeitnehmer also 5 Tage die Woche und erhält 25 Urlaubstage pro Jahr, so beträgt der entsprechende Urlaubsanspruch in Teilzeit bei einer 3 Tage-Woche 15 Urlaubstage. In beiden Fällen erhält der Arbeitnehmer also 5 Wochen Urlaub. Der Urlaubsanspruch-Rechner berechnet neben den vertraglich zugesicherten Urlaubstagen zum Vergleich zusätzlich den gesetzlichen Urlaubsanspruch. Zur Berechnung der Nettoeinbußen bei einem Wechsel von Vollzeit auf Teilzeit kann folgender Brutto-Netto-Rechner für Teilzeit verwendet werden. Die Urlaubsberechnungen mit dem Urlaubsrechner erfolgen ohne Gewähr.
Regelungen zum Urlaubsanspruch finden sich im Bundesurlaubsgesetz. Der gesetzliche Mindesturlaub entspricht demnach 24 Urlaubstage pro Jahr bei einer 6 Arbeitstagen pro Woche bzw. 20 Urlaubstagen bei 5 Arbeitstagen/Woche. Werden während des Urlaubs Krankheitstage bescheinigt, gelten diese nicht als Urlaubstage.